EU-Kommission veröffentlicht ihren ersten Bericht zur alternativen und Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat einen ersten Bericht über die Umsetzung des Europäischen Rahmens für alternative Streitbeilegung (ADR) und Online-Streitbeilegung (OS) veröffentlicht. Dieser wurde gemäß Artikel 26 der ADR-Richtlinie und Artikel 21 Absatz 2 der ODR-Verordnung verfasst und bewertet deren praktische Anwendung. Der Bericht hebt die Bedenken hinsichtlich des immer noch ungenutzten neuen ADR-Rahmens hervor und nennt drei Hauptprobleme, die seine volle Wirksamkeit einschränken.

In dem Bericht wird der Bekanntheitsgrad sowohl bei Verbrauchern als auch bei Einzelhändlern erörtert, der in einigen Regionen und Einzelhandelssektoren zwar zunimmt, aber immer noch unzureichend ist. Sowohl bei Verbrauchern als auch bei Händlern gibt es Missverständnisse über ADR- und ODR-Verfahren. Zum Beispiel verwechseln Verbraucher ADR manchmal mit dem Kundendienst des Händlers oder nehmen sie für den Händler wahr.

Der Bericht wies auch darauf hin, dass die Vielfalt der nationalen ADR-Landschaften es Verbrauchern und Gewerbetreibenden schwer macht, sich zurechtzufinden. Außerdem ist derzeit nur eine Minderheit der Einzelhändler bereit, ADR zu nutzen. In dem Bericht werden Maßnahmen empfohlen, um die Struktur der nationalen ADR-Stellen zu verbessern und die Beteiligung der Händler an ADR und die Einhaltung der Ergebnisse zu verbessern.

Besser sieht es  bei der OS-Plattform aus. Diese wurde 2016 eingeführt und ist seit 2017 für Verbraucherrechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern aus den EWR-Ländern zugänglich. Die Plattform hat seit ihrer Einführung mehr als 8,5 Millionen Besucher und 120.000 Verbraucherbeschwerden angezogen. 42 Prozent der Fälle wurden erfolgreich beigelegt. In dem Bericht wurde jedoch auch anerkannt, dass noch mehr Arbeit geleistet werden muss, damit die OS-Plattform ihre Ziele vollständig erreicht. Schließlich wird die Kommission daran arbeiten, die OS-Plattform kontinuierlich zu verbessern, indem sie gezieltere Informationen zu Verbraucherrechten bereitstellt und den Nutzern dabei hilft, die am besten geeigneten Rechtsmittel zu finden und direkte Vergleiche zu erleichtern.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.10.2019 09:24
Quelle: Europäische Kommission

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