Neue Sammelklage steckt im EU-Rat fest

Die Hoffnung, dass die Tage der zahnlosen Musterfeststellungsklage deutscher Machart aufgrund einer EU-Initiative für eine europaweite neue Sammelklage gezählt sind, erhält dieser Tage einen herben Dämpfer. Den Grund dafür nennt das Handelsblatt: Die „New Deal“-Richtlinie von EU-Justizkommissarin Vera Jourova steckt derzeit im Rat der Mitgliedstaaten fest und könnte auf diplomatischem Weg bis zur Unkenntlichkeit weich gespült werden.

Vor allem die deutsche Industrie scheut Sammelklagen wie der Teufel das Weihwasser. Während die deutsche Lösung Verbrauchern in der ersten Stufe nur die Feststellung ermöglicht, dass dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch besteht, soll die künftige EU-Regelung unmittelbar auf Leistung, d.h. konkretisierten Schadensersatz gerichtet sein. Voraussetzung dafür ist u.a., dass zuvor ein Richter ein Unternehmen auf Unterlassung illegaler Praktiken verurteilt hat.

Um Missbrauch zu verhindern, mahnen die Verbände etwa strenge Regeln für die Fremdfinanzierung der Klagen und ein Verbot von Erfolgshonoraren für die klageführenden Anwälte an. Zudem müsse die unterlegene Partei die Prozesskosten tragen, fordern sie. Einige der Bedenken haben Kommission und Europaparlament bereits adressiert. So sollen klageberechtigte Verbände ihre Finanzierungsquellen offenlegen müssen, Erfolgshonorare verboten werden und das Prinzip des „Loser-Pays“ gelten.

Die Reformer setzen jetzt vor allem auf die angehende Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Sie soll Druck auf die Regierungen machen. Von der Leyen habe viel über ein gerechteres Europa gesprochen. Dazu gehöre auch, dass sich Konsumenten auf die Durchsetzung ihrer Rechte verlassen könnten.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 10:33
Quelle: www.handelsblatt.com v. 3.9.2019

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