Reiserechte selbst durchsetzen. Website hilft!

Wenn bei der Auslandsreise etwas schiefläuft, zum Beispiel der Flug storniert wurde, die Bahn Verspätung hatte oder das Gepäck beschädigt wurde, stehen Reisende gewisse Ansprüche zu. Bei einer Flugstornierung wäre das z. B. eine Entschädigung von mindestens 250 Euro pro Fluggast. Häufig kennen Betroffene aber ihre Rechte nicht bzw. wissen nicht, wie diese eingefordert werden können.

Die Internetseite selbsthilfe.evz.de hilft Reisenden, die mit Flugzeug, Bahn oder Fernbus unterwegs sind, bei Unregelmäßigkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen. In mehreren Schritten werden alle wesentlichen Einzelheiten des Falles abgefragt und so die Rechtslage ermittelt. Das Ergebnis ist ein maßgeschneiderter Musterbrief zur Vorlage beim Flug-, Bus- oder Bahnunternehmen. Dieses Schreiben gibt es wahlweise auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 09:52
Quelle: www.evz.de vom 2.9.2019

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