Bauskandal um World Conference Center Bonn: Stadtrat muss über Mediation entscheiden

Der Stadtrat wird voraussichtlich am 26.9.2019 entschieden, ob er einer Mediation mit Alt-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und dem ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner zustimmen wird. Damit bleibt zunächst noch offen, wann und ob der von der Stadt Bonn angestrebte Schadenersatzprozess gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) sowie den früheren Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Köln durchgeführt wird.

Die Stadt fordert im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) von Dieckmann und Hübner jeweils eine Million Euro Schadensersatz.

Der Stadtrat hatte den Klageweg beschlossen, um die Frage klären zu lassen, welche Schuld Dieckmann und Hübner als früherer WCCB-Projektbeauftragter, an dem Desaster tragen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Juni dann vorgeschlagen, in beiden Fällen zunächst ein Güterichterverfahren, also ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die Konfliktparteien sollen „in nichtöffentlichen und vertraulich geführten Sitzungen“ eine Lösung finden. Und: Sollte das Mediationsverfahren scheitern, können beide Seiten wieder in ein Streitverfahren einsteigen.

Der Bau des Kongresszentrums WCCB war für die Stadt zum Finanz-Debakel geworden, weil der südkoreanische Investor in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro besaß. Das Bonner Landgericht verurteilte den Mann später wegen Betrugs zu einer Haftstrafe. Nach der Insolvenz des Investors folgte ein jahrelanger Baustopp, die ursprünglich auf 140 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Bau explodierten. Erst 2015 wurde das WCCB schließlich eröffnet.

Der Rechtsbeistand von Dieckmann, Professor Thomas Mayen, teilte derweil dem General-Anzeiger Bonn mit, seine Mandantin habe der Mediation zugestimmt. „Frau Dieckmann hat den vorliegenden Rechtsstreit nicht gesucht. Sie weicht ihm auch nicht aus, steht aber allen Bemühungen diesen Streit mit einem Güterichterverfahren zu beenden, aufgeschlossen gegenüber.“
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.08.2019 12:08
Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de v. 2.8.2019

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