Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Opferschutzrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 25.07.2019 beschlossen, wegen mangelhafter Umsetzung der Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) Aufforderungsschreiben an Deutschland und acht weitere Mitgliedstaaten zu übermitteln. Die Opferschutzrichtlinie wurde im Oktober 2012 angenommen und musste bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umgesetzt werden.

Sie enthält Vorschriften zum Schutz von Opfern aller Straftaten, unabhängig von ihrer Nationalität und davon, wo die Straftat verübt wurde. Die Richtlinie verleiht Opfern von Straftaten unter anderem einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, auf Beteiligung an Strafverfahren, sowie auf Unterstützung und Schutz. Diese Rechte wurden der Kommission zufolge von den Mitgliedstaaten nicht oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt.

Eine Studie des Europäischen Parlaments kam bereits im Dezember 2017 zu dem Schluss, dass Deutschland Artikel 6 der Richtlinie zum Recht auf Information nur unzureichend, und Artikel 10 zum Anspruch auf rechtliches Gehör nicht umgesetzt hätte.
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.08.2019 12:02
Quelle: www.brak.de v. 26.7.2019

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