Mediator finden

67. Deutscher Juristentag

Mediation, ein auf Freiwilligkeit beruhendes, alternatives Konfliktlösungsverfahren, gewinnt in vielen Bereichen an Bedeutung. Auch der 67. Deutsche Juristentag, der vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt stattfindet, befasst sich mit dieser innovativen Methode konsensualer Streitbeilegung.


Mediation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Streitparteien auf freiwilliger Basis in strukturierten Verhandlungen eine einvernehmliche Konfliktlösung anstreben. Unterstützt werden sie dabei von einem neutralen Verhandlungshelfer, dem Mediator. Anders als ein Gerichtsverfahren, verfolgt eine  gütliche Einigung durch Mediation  immer das Ziel, zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die für alle Seiten akzeptabel sind.

Die Einsatzmöglichkeiten der Mediation sind vielfältig und reichen von Familienmediation über Wirtschaftsmediation bis hin zur Schulmediation. Sie kann anstelle eines Gerichtsverfahrens durchgeführt werden (außergerichtliche, vertragsautonome Mediation), aber ebenso auch als so genannte gerichtsnahe Mediation nach Klageeinreichung. Die Verfahrensdauer wird erheblich verkürzt, und durch die eigenverantwortliche Erarbeitung nachhaltiger Lösungen vermeiden die Parteien häufig Folgeprozesse.

Trotz ihres breiten Anwendungsbereichs besteht in der Öffentlichkeit noch viel Aufklärungsbedarf über die Möglichkeiten und Vorteile der Mediation als einer von mehreren Verfahrensmöglichkeiten für die Bearbeitung von Konflikten.

In Deutschland existiert bislang auch noch keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung. Erste Vorstöße gibt es lediglich auf Landesebene. Nach dem Inkrafttreten der Europäischen  „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ muss der deutsche Gesetzgeber diese aber binnen drei Jahren in innerstaatliches Recht umsetzen. Dies wirft entsprechend viele Fragen auf und sorgt für lebhafte Diskussionen in Fachkreisen:

Sollte der Beruf des Mediators staatlich reguliert werden? Wie kann eine Vertraulichkeit der Mediation gewährleistet werden? Muss Mediation freiwillig sein oder sollten die Gerichte die Befugnis haben, sie in als geeignet angesehenen Fällen auch anzuordnen? Und wie kann die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen gestaltet werden?

Diese und viele andere Fragen dürften auf dem 67. Deutschen Juristentag Gegenstand interessanter und teils kontroverser Diskussionen werden.

Köln, den 9.9.2008

Text ca. 37 Zeilen/ 100 Anschläge

Bitte Beleg an: Centrale für Mediation,
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln


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