Mediator finden

Neues aus der Gesetzgebung

Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang August 2010 den Referentenentwurf zur Umsetzung der im Jahr 2008 erlassenen EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vorgelegt.

Kernstück des Referentenentwurfs ist das „Mediationsgesetz“, das neben einer Begriffsbestimmung der Mediation die Aufgaben des Mediators umreißt und ihn zur Offenlegung von Interessenkonflikten, zur Verschwiegenheit sowie zur Aus- und Fortbildung in eigener Verantwortung verpflichtet. Ferner sind ein (eingeschränktes) Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Vertraulichkeit der Mediation sowie die Erleichterung der Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen vorgesehen.
Darüber hinaus sollen sämtliche Prozessordnungen aller fünf Gerichtszweige, nämlich ZPO, FamFG, ArbGG, SozGG, VwGO, FinGG, um Regelungen ergänzt werden, nach denen das Gericht den Parteien eine Mediation außerhalb des Gerichtssaals nahelegen kann. Daneben soll für die richterliche Mediation eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Zu der Frage der Qualitätssicherung finden sich im Referentenentwurf keine Regelungen. Wohl aber finden sich Erläuterungen in dessen Begründung: Insoweit setzt der Gesetzgeber auf ein (privates)Zertifizierungssystem; Regelungen zum Zugang zur Mediatorentätigkeit soll es nicht geben.
       
  1. BMJ Referentenentwurf v. 04.08.2010
     
  2. EU-Mediationsrichtlinie (21.05.2008)
     
  3. Leitlinien des BMJ zur EU-Mediationsrichtlinie
     
  4. Graf-Schlicker: Die EU-Richtlinie zur Mediation