Mediator finden

EU-Richtlinie

Am 23. April 2008 hat das Europäische Parlament die bereits Ende Februar vom Europäischen Rat beschlossene "Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen angenommen. Sie wird am 14. Juni 2008 in Kraft treten. Die sog. Mediations-Richtlinie gilt für alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks. Die nationalen Gesetzgeber haben nun drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. In Vorbereitung auf diese Aufgabe hat die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, eine Expertengruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Verbände, der Justiz und der Wirtschaft einberufen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Regelungen der Richtlinie, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten gelten, auf innerstaatliche Konflikte ausgedehnt werden sollen.

In den Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie fallen nicht nur zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten im engeren Sinne, sondern auch innerbetriebliche Konfliktregulierungen im Arbeitsrecht, nicht dagegen verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Sie regelt zudem nur grenzüberschreitende Konfliktfälle, d.h. solche, in denen die Streitparteien ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben. Das Regelwerk legt den EU-Staaten aber nahe, das nationale Umsetzungsrecht auch auf innerstaatliche Mediationsverfahren zu erstrecken.

Inhaltlich verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten vor allem, die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Mediation durch Qualitätssicherungsmaßnahmen zu fördern. Sie sollen die Entwicklung und Einhaltung von freiwilligen Verhaltenskodizes vorantreiben, sonstige Maßnahmen der Qualitätskontrolle unterstützen sowie die Aus- und Fortbildung von Mediatoren fördern.

 EU-Richtlinie (21.05.2008)
 
 Wagner/Thole: Die neue EU-Richtlinie, ZKM 2/2008, S. 36-40

 Leitlinien des BMJ zur EU-Richtlinie